Geprüft und überwacht

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ein besonders hohes Ansehen, da sie über eine besondere Sachkunde und persönliche Eignung verfügen. Die Bezeichnung „Sachverständige(r)“ ist rechtlich nicht geschützt. Daher kommt der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, die eine Kernaufgabe der Industrie- und Handelskammern darstellt, eine wesentliche Bedeutung zu. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden darauf vereidigt, unabhängig, unparteiisch, persönlich und weisungsfrei zu handeln.

 

Vertrauen Sie Ihre Aufträge deshalb nur solchen Sachverständigen und Gutachtern an, die Ihnen eine entsprechende Qualifikation bspw. wie oben beschrieben nachweisen können.

 

Sicherheit garantiert durch:

 

• Sachkunde und Diskretion 

• Unparteilichkeit und Objektivität 

• Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt 

• Marktnähe und Erfahrung


Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken