Der Energieausweis

Ab 01. 01. 2009 ist es für Immobilienbesitzer Pflicht, einen Energieausweis bei Neuvermietung oder Verkauf vorzulegen. Durch den Energieausweis soll ein Vergleich des Energieverbrauchs von Immobilien ermöglicht werden und auf einen Blick die Energieeffizienz des Gebäudes transparent dargestellt werden.

 

In Kooperation mit einem Energieberatungsunternehmen biete ich die Ausstellung der gesetzlich geforderten bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweise gem. §§ 16 ff. EnEV für Wohngebäude an.

 

Der Energieausweis kann  auf der Grundlage des rechnerisch ermittelten Energiebedarfs  oder auf der Grundlage  des tatsächlichen Energieverbrauchs (der Nutzer innerhalb der letzten 3 Jahre) ermittelt werden.

 

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für Eigentümer, potentielle Käufer oder Mieter wesentlich aussagekräftiger bzgl. des vorhandenen Wärmeschutzes des Gebäudes, da er die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagetechnik berücksichtigt. Der verbrauchsorientierte Energieausweis hingegen stützt sich ausschließlich auf den bisherigen Energieverbrauch und ist damit subjektiv beeinflusst. Welche Ausweisart für welche Wohngebäude vorzulegen sind, hat der Gesetzgeber in Abhängigkeit von Alter des Gebäudes, der Anzahl der Wohneinheiten sowie nach der energetischen Beschaffenheit unterschiedlich geregelt und tlw. dem Eigentümer eine Wahlfreiheit eingeräumt. 

 

Wir sind gerne für Sie da, wenn es um die Ausstellung eines bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweises entsprechende Ihrer Anforderungen geht. Sofern Sie eine Bewertung Ihrer Immobilie vornehmen lassen möchten, kann im Rahmen der Ortsbesichtigung auch gleichzeitig die Erfassung der erforderlichen Daten für die Energieausweiserstellung erfolgen – ein echter Mehrwert für Sie ohne große Zusatzkosten*. 

 

Der Energieausweis wird dann auf Basis dieser Daten und der von Ihnen bereitgestellten Unterlagen im vereinfachten Berechnungsverfahren rechtssicher und zeitnah von einem zugelassenen Energieberater berechnet, erzeugt und unterzeichnet. Der Energieausweis ist nach der Ausstellung 10 Jahre gültig.

 

* bei Beauftragung gemeinsam mit einem Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten können wir Ihnen den verbrauchsorientierten Energieausweis für 110 € (anstatt für 145 € bei gesonderter Beauftragung bis 20 km Entfernung) und den bedarfsorientierten Energieausweis für 230,00  € (anstatt für 295,00 € bei gesonderter Beauftragung bis 20 km Entfernung) gleichzeitig mit erstellen.

 

Alle Preise inkl. gesetzl. MwSt.